Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Ein Referenzobjekt von ZUK in Bodenwerder.
Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes, den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung sowie den jeweiligen Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft. Folgenden Leistungen bieten wir im Rahmen einer WEG-Verwaltung an (Auszug):
Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes, den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung sowie den jeweiligen Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft. Folgenden Leistungen bieten wir im Rahmen einer WEG-Verwaltung an (Auszug):
Vorbereitung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlungen sowie von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Umsetzung der gefassten Beschlüsse mit Durchführung und Überwachung
Abrechnung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben mit den Eigentümern sowie Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Bildung und Anlage von Instandhaltungsrücklagen
Betreuung der Eigentümergemeinschaft in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten
Vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Jährliche Kassenprüfungen
Vertretung der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Behörden, Versicherungen, Versorgungsbetrieben etc.
Sondereigentumsverwaltung
Betreuung der Liegenschaft in allen technischen Belangen (siehe „Technische Verwaltung“)