Verwaltung von Mietobjekten

Ein Referenzobjekt von ZUK in Hameln.
Verwaltung von Mietobjekten
Die Verwaltung von Mietobjekten erfolgt grundsätzlich nach den Vereinbarungen des jeweiligen Verwaltervertrages. Je nach Wunsch des Eigentümers wird die Verwaltung in enger Abstimmung oder mit entsprechenden Vorgaben selbständig durch den Verwalter durchgeführt. Folgende Leistungen bieten wir im Rahmen einer Mietverwaltung an (Auszug):
Erstellung von Mietverträgen nach den rechtlich gültigen Bestimmungen
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Neuvermietung einschließlich Mietersuche mit Bonitätsüberprüfungen
Abnahme und Übergabe der Wohnungen bei Mieterwechsel mit Protokoll
Erfassung aller Stammdaten des Objektes sowie der Mieter
Zeitnahe Verfolgung der Mietzahlungen und Nebenkostenzahlungen
Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen und Verfolgung eventueller Nachzahlungen
Überprüfung des jeweiligen Mietpreisniveaus und Durchführung zulässiger Anpassungen
Erstellung monatlicher Einnahmen- und Ausgabenrechnungen
Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater
Mahn- und Klagewesen
Vertretung des Eigentümers gegenüber Behörden, Versicherungen, Versorgungsbetrieben etc.
Persönliche Kontaktpflege zu den Mietern
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Liegenschaft (siehe „Technische Verwaltung“)
Individuelle Festlegung von Wertgrenzen im Verwaltervertrag für die Freigabe von Reparaturaufträgen